Allgemeine Geschäftsbedingungen

    1. Vertragsgegenstand, Einbeziehung Nutzungsbedingungen und Preisliste
    2. Nutzung / Registrierung
    3. Pflichten des Nutzers
    4. Elektronische Kommunikation, Verantwortlichkeit für die Zugangsdaten
    5. Maßnahmen bei Pflichtverletzungen
    6. Entgelt
    7. Laufzeit und Beendigung des Nutzungsvertrages
    8. Force Majeur / Haftung
    9. Embargovorschriften
    10. Datenschutz
    11. Vertraulichkeit
    12. Freistellung
    13. Rechtswahl, Gerichtsstand
    14. Änderung der Nutzungsbedingungen
    15. Salvatorische Klausel

Meplato ist eine anbieter-neutrale B2B-Plattform. Über die Infrastruktur der Catalog Cloud können Lieferanten ihre Kataloge einzelnen oder mehreren Kunden zum Abruf oder zur Anbindung an von den Kunden eingesetzten Einkaufssystemen bereit stellen. Die Verknüpfung erfolgt auf Veranlassung der jeweiligen Kunden aus den Einkaufsabteilungen oder im Rahmen der Positionierung der Lieferanten für die Anbindung an Einkaufssystemen.

1 Vertragsgegenstand, Einbeziehung Nutzungsbedingungen und Preisliste

1.1 Die B2B-Plattform Catalog Cloud von Meplato bietet Lieferanten die Möglichkeit, auf Veranlassung von Kunden (Einkaufsabteilungen) entweder mit direkter Verknüpfung zu deren Einkaufssystemen oder aber technisch als punch-out deren Produkt- und Servicekataloge zum Abruf und zur Übernahme in die Warenkörbe der Einkaufssysteme bereit zu stellen. Für die Nutzung der Single- Creditor-Verbindung mit Kunden gelten die gesonderten Bedingungen nach den abgeschlossenen Einzelverträgen.

1.2 Die Meplato GmbH ist ausschließlich technischer Dienstleister zur Bereitstellung oder Anbindung von Produkt- und Servicekatalogen der Lieferanten an deren Kunden und deren Warenkorbsysteme. Die Meplato GmbH hat keinen Einfluss auf die über die Catalog Cloud Dienste angepriesenen Waren und Dienstleistungen. Die Meplato GmbH ist auch weder Vertreter, Vermittler noch Kommissionär oder in irgendeiner Weise Vertragspartner der Verträge über die Lieferung und Leistung von Waren und Services der Lieferanten. Die Beschaffenheit der angebotenen Waren und Dienstleistungen unterliegt der Verantwortung der Lieferanten. Die vertraglichen Regelungen, Verkaufs- und Einkaufsbedingungen und Verträge über Lieferungen und Leistungen unterliegen der Vertragsfreiheit der Lieferanten und deren Kunden und werden zwischen diesen ausgehandelt.

1.3 Die Meplato GmbH bietet bereits jetzt und wird zukünftig verstärkt Möglichkeiten und Unterstützung anbieten, dass Lieferanten die Darstellung ihres Produkt- und Serviceangebotes in ihren Katalogen verbessern. Hierzu wird ein Bewertungssystem eingesetzt, welches für alle Beteiligten sichtbar macht, welche Kriterien zur verbesserten Produkt- und Servicedarstellung der jeweilige Lieferant erfüllt. Solche und zukünftige Leistungen zur Verbesserung der Präsentation der Produkte und Services werden zukünftig als Zusatzleistungen zu gesonderten Konditionen und Nutzungsbedingungen bei der Meplato GmbH dazu buchbar sein.

1.4 In der Vertragsbeziehung zwischen der Meplato GmbH und dem Lieferanten gelten ausschließlich die hier verwendeten Nutzungsbedingungen in ihrer jeweils geltenden aktuellen Fassung. Die Nutzungsbedingungen sind abrufbar und druckbar unter agb. Der jeweils aktuelle Leistungsumfang inkl. Gebühr der gewählten Lieferantenanbindung und weitere Funktionalitäten sind unter catalogcloud beschrieben.

2 Nutzung / Registrierung

2.1 Mit der Registrierung zur Nutzung von Meplato Catalog Cloud akzeptiert der Lieferant für alle von ihm autorisierten Nutzer diese Nutzungsbedingungen sowie bei späteren dazu gebuchten Funktionserweiterungen die jeweils besonderen Nutzungsbedingungen.

2.2 Indem der Lieferant eine Registrierung vollzieht oder auf andere Kunden erweitert, schließt er im Namen des jeweils angelegten Lieferantenunternehmens einen Nutzungsvertrag mit der Meplato GmbH. Die jeweils für den Lieferanten handelnde Person versichert im Rahmen der Registrierung, zum Abschluss eines solchen Nutzungsvertrages seitens des und für den Lieferanten befugt zu sein.

2.3 Soweit ein Lieferant weitere Unternehmen aus seinem Konzernverbund registrieren möchte, können diese nach dessen Wahl als einzelne Lieferanten registriert werden oder aber als neue Nutzer. Für Unternehmen in einem Unternehmensverbund bietet die Meplato GmbH eine Konzernregistrierung und – nutzung an. Die Nutzung der Catalog Cloud im Rahmen einer Konzernregistrierung wird über ein Unternehmen des Konzerns abgerechnet. Soll eine gesonderte Abrechnung pro Unternehmen des Verbunds erfolgen, ist eine Einzelregistrierung der Unternehmen als Lieferant erforderlich.

2.4 Der Zugang zu Meplato Catalog Cloud steht ausschließlich natürlichen volljährigen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften offen, die bei Abschluss von Rechtsgeschäften über Meplato Catalog Cloud in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln, sowie Freiberuflern, Behörden, Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Vereinen.

2.5 Die Meplato GmbH gewährt dem Nutzer ein auf die Dauer des Nutzungsvertrages und nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen und den Konditionen nach der Preisliste entgeltliches, einfaches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung von Meplato Catalog Cloud Schnittstellen und Anbindungen im Rahmen des Vertragsgegenstandes.

2.6 Der Nutzer ist selbst für die Schaffung der bei ihm erforderlichen technischen Voraussetzungen für den Zugang zu Meplato Catalog Cloud verantwortlich, insbesondere hinsichtlich der eingesetzten Hardware und Betriebssystemsoftware, der Verbindung zum Internet und der aktuellen und gängigen Browsersoftware. Die System- und Formatvoraussetzungen für die gewählte Anbindung im punch-out oder über Schnittstellen zu Einkaufssystemen bzw. die Katalogdaten stellt die Meplato GmbH dem Lieferanten jeweils auf Anfrage bereit bzw. richtet dies in Abstimmung mit dem Lieferanten nach den allgemein gültigen technischen Bedingungen ein.

2.7 Der Lieferant darf Catalog Cloud Anbindungen und Funktionen nur im Rahmen seiner eigenen geschäftlichen Tätigkeit durch eigene Mitarbeiter oder beauftragte Dienstleister nutzen. Eine weitergehende Nutzung durch den Lieferanten ist ebenso wenig gestattet wie reverse engeneering. Da es sich bei der vertragsgegenständlichen Anbindung um eine Leistung der Meplato GmbH zur Herstellung der Interoperabilität handelt und nicht um Softwarelösungen findet § 69 e UrhG keine Anwendung.

2.8 Die Meplato GmbH stellt die Nutzung mit einer Verfügbarkeit von 98% pro Jahr bereit. Die Verfügbarkeit berechnet sich im Jahresdurchschnitt und Zeiten, der nicht zu vertretenen Nichtverfügbarkeit (Force Majeur) sowie geplante Wartungszeiten werden nicht mit eingerechnet. Wartungszeiten werden über status.meplato.com angekündigt. Soweit möglich werden Wartungsfenster außerhalb der Hauptnutzungszeiten nach CET und vorzugsweise an Wochenenden und bundeseinheitlichen deutschen Feiertagen geplant.

2.9. Die Meplato GmbH ist für die Nutzer bei technischen Störungen und für Supportanfragen telefonisch und per E-Mail erreichbar.

2.10. Unterschreitet die Verfügbarkeit der Catalog Cloud den Wert nach Ziffer 2.8. in einem Vertragsjahr, so erhält der Kunde eine Gutschrift in Höhe eines durchschnittlichen Monatsentgelts im zurückliegenden Vertragsjahr. Ist die Nutzungsdauer kürzer als ein Vertragsjahr gewesen, reduziert sich der Vertragsstrafen Anspruch verhältnismäßig.

3 Pflichten des Nutzers

3.1 Der Nutzer verpflichtet sich, bei der Nutzung von Meplato Catalog Cloud nicht gegen geltende Rechtsvorschriften und diese Nutzungsbedingungen und etwaige weitere vertragliche Bestimmungen zu verstoßen. Diese Verpflichtung umfasst unter anderem

3.1.1 das Verbot, Inhalte bei Meplato Catalog Cloud und/oder über Meplato Catalog Cloud bereit zu stellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen,

3.1.2 das Verbot, Inhalte bei Meplato Catalog Cloud und/oder über Meplato Catalog Cloud bereit zu stellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Patent- und Markenrechte oder Betriebsgeheimnisse der Parteien, deren Verbundenen Unternehmen, der Kunden oder Dritter verletzen,

3.1.3 das Verbot rassistischer, grob anstößiger, extremistischer, ehrverletzender, diskriminierender, gewaltverherrlichender oder zu einer Straftat aufrufender Darstellungen oder Äußerungen oder sonstige Verletzungen von Persönlichkeitsrechten.

4 Elektronische Kommunikation, Verantwortlichkeit für die Zugangsdaten

4.1 Zwischen der Meplato GmbH und dem Nutzer besteht Einigkeit, dass sämtliche vertragsrelevanten Erklärungen in Textform oder elektronischer Form erfolgen können.

4.2 Die von der Meplato GmbH bei der Registrierung und bei Einrichten des Lieferantenaccounts und der Nutzeraccounts abgefragten Daten sind vollständig und korrekt anzugeben. Ändern sich nach der Registrierung die angegebenen Daten, so ist der Lieferant verpflichtet, diese Änderungen der Meplato GmbH unverzüglich mitzuteilen.

4.3 Der Lieferant und die Nutzer sind für die Sicherung der Vertraulichkeit der Zugangsdaten für den Meplato Catalog Cloud Account verantwortlich. Nutzer dürfen die Zugangsdaten nicht an Dritte weitergeben.

4.4 Den Lieferanten trägt die Beweislast, wenn er geltend machen will, dass keiner seiner autorisierten Nutzer Änderungen, Buchungen etc. vorgenommen haben soll.

4.5 Der Lieferant hat Meplato GmbH unverzüglich zu informieren, wenn der Verdacht besteht, dass ein unberechtigter Dritter Kenntnis von den Zugangsdaten erlangt oder die Zugangsdaten unautorisiert genutzt hat oder dies zu erwarten ist.

5 Maßnahmen bei Pflichtverletzungen

5.1 Die Meplato GmbH ist berechtigt, eine oder mehrere der folgenden Maßnahmen zu ergreifen, wenn Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass Accountdaten unberechtigt genutzt werden oder aber die Inhalte und Handlungen des Lieferanten gesetzliche Vorschriften, Rechte Dritter, die Meplato Catalog Cloud Nutzungsbedingungen sowie sonstige Vereinbarungen zwischen der Meplato GmbH und dem Nutzer verletzt:

(1) Mitteilung an den Lieferanten verbunden mit der Aufforderung zur Unterlassung/Änderung; (2) Löschen der betroffenen Inhalte; (3) Einschränkung der Funktionalitäten von Meplato Catalog Cloud; (4) Vorübergehende Sperrung und Aufforderung zur Stellungnahme binnen angemessener Frist; (5) Endgültige Sperrung. Die Meplato GmbH ist berechtigt, den Lieferanten oder einzelne Nutzer endgültig von der Nutzung von Meplato Catalog Cloud auszuschließen („endgültige Sperrung“), sobald sie gekündigt hat oder wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der die Meplato GmbH zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages berechtigen würde.

5.2 Bei der Wahl und Reihenfolge der Maßnahmen berücksichtigt die Meplato GmbH die berechtigten Interessen des Lieferanten, insbesondere, ob Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass der Nutzer oder Lieferant den Verstoß nicht oder nicht überwiegend verschuldet hat. Im Fall einer vorübergehenden Sperrung wird die Meplato GmbH nach Stellungnahme des Lieferanten über eine Entsperrung der Nutzeranbindung in angemessener Zeit entscheiden und den Lieferanten hierüber informieren.

5.3. Der Lieferant ist der Meplato GmbH zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der durch die Abwehr von Forderungen gegenüber der Meplato GmbH im Zusammenhang mit Pflichtverletzungen des Lieferanten entstehen und durch die Sperrung des Accounts entsteht.

6 Entgelt

6.1 Die Entgelte der Meplato GmbH ergeben sich aus der Preisliste und können für bestimmte Mindestlaufzeiten fest vereinbart werden. Die Einzelheiten legt die Preisliste fest zu Grundentgelten, Zusatzentgelten, Laufzeiten und Einzel- oder Konzernnutzungen sowie nutzungsabhängigen Entgelten.

Preisliste

6.2 Die Meplato GmbH kann die Entgelte für die Zukunft ändern, soweit keine Mindestlaufzeit zu festgelegten Preisen vereinbart ist. Die Meplato GmbH wird dem Lieferanten unter Wahrung einer angemessenen Frist vor dem Inkrafttreten einer Entgeltänderung informieren. Soweit der Lieferant die Preisänderung nicht akzeptieren möchte, steht ihm ein außerordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende zu, welches binnen sechs Wochen ab Zugang der Preisänderungsmitteilung auszuüben ist.

7 Laufzeit und Beendigung des Nutzungsvertrages

7.1 Der Nutzungsvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen.

7.2 Der Lieferant kann den Nutzungsvertrag jederzeit mit einer Frist von 15 Kalendertagen zum Monatsende und die Meplato GmbH mit einer Frist von drei Monaten zum Monatsende kündigen, es sei denn, es wurde eine abweichende Mindestvertragslaufzeit und Laufzeitverlängerung vereinbart.

8 Force Majeur / Haftung

8.1 Die Meplato GmbH übernimmt keine Haftung für eingeschränkte Leistungsstärke oder Verfügbarkeit der Meplato Catalog Cloud (z.B. Systemausfälle, Nichtabrufbarkeit, Nichtverfügbarkeit oder Datenverlust), die die Meplato GmbH nicht verschuldet hat, insbesondere die auf Gründen beruhen, die Meplato GmbH nicht beherrschen kann (z. B. Störung oder Ausfall des Telekommunikationsnetzes) – Force Majeur.

8.2 Der Nutzer trägt die Verantwortung für die Errichtung und Unterhaltung angemessener Datensicherungs-systeme. Die Meplato GmbH haftet nicht für den Verlust von Katalogdaten.

8.3 Beruhen sonstige Schäden hingegen auf einfacher Fahrlässigkeit, haftet die Meplato GmbH bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht jedoch der Höhe nach beschränkt auf die bei Abschluss des Nutzungsvertrages vorhersehbaren und vertragstypischen Schäden, maximal auf 5.000 EUR je Schadensfall und 25.000 EUR pro Vertragsjahr. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung der Vereinbarung überhaupt ermöglicht und auf deren Einhaltung das jeweilige Unternehmen vertraut und auch vertrauen darf und eine Verletzung dieser die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet.

8.4 Die Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden, Produktions- und Nutzungsausfall, entgangenen Gewinn, ausgebliebene Einsparungen und Vermögens-schäden wegen Ansprüchen Dritter, ist im Falle einfacher Fahrlässigkeit – außer im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – ausgeschlossen. Eine weitergehende Haftung als in diesem Vertrag ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Vorstehende Haftungs-beschränkungen bzw. -ausschlüsse gelten jedoch nicht für eine gesetzlich zwingend vorgeschriebene verschuldens-unabhängige Haftung (z. B. gemäß Produkthaftungsgesetz und/oder Nachfolgeregelungen zur Produkt- und KI- Haftung) oder die Haftung aus einer verschuldens-unabhängigen Garantie. Soweit die Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Vertreter, Organe und Erfüllungsgehilfen der Meplato GmbH.

9 Embargovorschriften

9.1 Weder der Lieferant noch etwaige mit ihm Verbundene Unternehmen oder seine Finanzinstitute unterliegen Sanktionen, ist/sind auf einer Liste mit verbotenen oder beschränkten Personen oder Gesellschaften genannt oder steht/stehen im Eigentum oder unter der Kontrolle einer Person, die auf einer solchen Liste genannt ist, insbesondere nicht auf Sanktionslisten der Vereinten Nationen, der Europäischen Union oder ihrer Mitgliedsstaaten oder auf Listen der Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika zu verbotenen oder beschränkten Parteien und/oder Produkten.

9.2 Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, ist eine Nutzung von Meplato Catalog Cloud durch den Nutzer ausgeschlossen und die Meplato GmbH ist insbesondere zur außerordentlichen Kündigung des Nutzungsvertrages berechtigt.

10 Datenschutz

10.1. Der Nutzer hat in seinem Verantwortungsbereich und auf eigene Kosten die Einhaltung der anwendbaren nationalen und internationalen Rechtsvorschriften zum Datenschutz insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) sowie gegebenenfalls erlassener Folge- oder ergänzender Vorschriften umgesetzt und für die Vertragslaufzeit beizubehalten.

10.2. Die Meplato GmbH verarbeitet die personenbezogenen Daten zur Begründung des Nutzungsvertrages sowie zur Nutzung der Catalog Cloud durch den Lieferanten und dessen Nutzer nach Artikel 6 Absatz 1 lit. b) DSGVO. Weitere Informationen zum Datenschutz ergeben sich aus dem Datenschutzhinweis der Meplato GmbH.

11 Vertraulichkeit

11.1„Vertrauliche Informationen“ sind alle Informationen und Unterlagen der jeweils anderen Partei, die als vertraulich gekennzeichnet oder aus den Umständen heraus als vertraulich anzusehen sind, insbesondere Informationen über betriebliche Abläufe, Geschäftsbeziehungen und Know-how.

11.2 Die Parteien vereinbaren, über vertrauliche Informationen Stillschweigen zu wahren. Vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei werden nach dem Prinzip need-to-know nur denjenigen Mitarbeitern bekannt gegeben, die diese zur Umsetzung der Zusammenarbeit benötigen. Sind solche Informationen von Beratern einer der Parteien zu nutzen, sind diese angemessen auf die Vertraulichkeit zu verpflichten, es sei denn diese unterliegen bereits einer berufsrechtlichen Verschwiegenheitsverpflichtung.

11.3 Von dieser Verpflichtung ausgenommen sind solche vertraulichen Informationen,

(1) die der Partei bei Abschluss des Vertrages mit der jeweiligen Partei nachweislich bereits bekannt waren oder danach von dritter Seite bekannt werden, ohne dass dadurch eine Vertraulichkeitsvereinbarung, gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen verletzt werden; (2) die bei Abschluss des Vertrages mit der jeweiligen Partei öffentlich bekannt sind oder danach öffentlich bekannt gemacht werden, soweit dies nicht auf einer Verletzung des Vertrages mit der jeweiligen Partei beruht; (3) die an Verbundene Unternehmen, Mitarbeiter oder bevollmächtigte Vertreter der jeweils anderen Partei mitgeteilt werden, soweit diese die Informationen für die Durchführung des Vertrages mit der jeweiligen Partei kennen müssen. Die Empfänger der mitgeteilten Informationen sind hierbei im gleichen Umfang über die Vertraulichkeit zu verpflichten; (4) die aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen oder auf Anordnung eines Gerichts oder einer Behörde offengelegt werden müssen. Soweit zulässig und möglich, wird der zur Offenlegung verpflichtete Partei die andere Partei vorab unterrichten und ihr Gelegenheit geben, gegen die Offenlegung vorzugehen; (5) die von Mitarbeitern der offenlegenden Partei in Erfüllung oder Wahrnehmung der in Compliance Richtlinien oder/und gesetzlichen Regelungen beinhalteten Rechte gegenüber den zuständigen Stellen mitgeteilt werden.

Diejenige Partei, die sich auf diese Ausnahme beruft, trägt die Beweislast.

11.4 Die Verschwiegenheitsverpflichtung gemäß Ziffer 11 gilt nach Beendigung des Nutzungsvertrages fort.

12 Freistellung

12.1 Der Lieferant stellt die Meplato GmbH von sämtlichen berechtigten Ansprüchen frei, die andere Nutzer oder Dritte gegenüber der Meplato GmbH wegen einer schuldhaften Verletzung gesetzlicher, vertraglicher Bestimmungen und/oder durch ein sonstiges schuldhaftes Verhalten des Nutzers im Zusammenhang mit der Nutzung von Meplato Catalog Cloud berechtigt geltend machen. Die Meplato GmbH gibt dem Lieferanten jeweils angemessene Möglichkeit, sich an der Abwehr von Ansprüchen zu beteiligen und Abhilfe zu schaffen.

12.2 Die Freistellung erfasst im Einzelnen die Leistungen, die die Meplato GmbH den Dritten zu erbringen hat, wie z.°B. Schadensersatz, Vertragsstrafen wegen Zuwiderhandlungen gegen strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen oder Bußgelder, und die Aufwendungen, die die Meplato GmbH wegen der Inanspruchnahme entstehen, wie z. B. Kosten für eine angemessene Rechtewahrnehmung.

12.3 Diese Freistellung findet im gleichen Umfang auf die jeweils leitenden Angestellten, Vorstandsmitglieder, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Stellvertreter von der Meplato GmbH Anwendung.

12.4 Ansprüche hieraus verjähren unter Beachtung der gesetzlichen Verjährungsfristen, beginnend mit dem Schluss des Kalenderjahres, in welchem die Ansprüche gegenüber dem Gläubiger des Freistellungsanspruchs geltend gemacht worden sind.

12.5 Für Ansprüche nach diesem Abschnitt 12 gelten die Beschränkungen in Abschnitt 8 (Haftung) entsprechend.

13 Rechtswahl, Gerichtsstand

13.1 Auf diese Nutzungsbedingungen findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechtes Anwendung.

13.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen der Meplato GmbH und dem Nutzer ist der Sitz der Meplato GmbH, wenn der Nutzer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

13.3 Die Meplato GmbH ist ungeachtet vorstehender Regelung berechtigt, an jedem gesetzlich zulässigen allgemeinen Gerichtsstand zu klagen.

13.4. Die Meplato GmbH verwendet diese Nutzungsbedingungen in verschiedenen Sprachfassungen. Im Zweifel ist die deutsche Sprachfassung verbindlich sowie die deutsche Rechtsanwendung zu den getroffenen Regelungen.

14 Änderung der Nutzungsbedingungen

Zumutbare Änderungen nicht wesentlicher Bestandteile dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer mitgeteilt. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der Nutzer Meplato Catalog Cloud nach dem Inkrafttreten der Änderung weiterhin nutzt und den Nutzungsvertrag nicht kündigt. Die Meplato GmbH wird auf diese Folgen in der Mitteilung besonders hinweisen. Die Meplato GmbH wird diese Änderungen nur aus triftigen Gründen durchführen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung oder sonstigen gleichwertigen Gründen.

15 Salvatorische Klausel

Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Vorschrift tritt die Regelung, die dem wirtschaftlich und rechtlich Gewollten am nächsten kommt und die berechtigten Interessen der Parteien angemessen berücksichtigt, es sei denn, die Parteien vereinbaren in rechtlich wirksamer Weise etwas anderes. Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke.